Elektrokontrolle NIV, akkred. Inspektionsstelle SIS 0148

Unsere Dienstleistung

  • Messen, prüfen und beraten für Ihre Sicherheit, auf hohem Niveau, zu fairen Preise
  • Periodische Überprüfung von Niederspannungsinstallationen in Wohnhäusern, Gewerbebetriebe, Landwirtschaft und Industrie, nach Aufforderung durch die Netzbetreiberinnen (EW)
  • Sicherheitsüberprüfungen bei Handänderungen oder Mieterwechseln
  •  Innerbetriebliche Kontrolle von neuen und erweiterten Anlagen
  • Sämtliche Unabhängige Sicherheitsüberprüfungen von neuen und erweiterten Anlagen.

Akkreditierte Bereiche

  • Betreuung von Bewilligungsträger NIV Art. 13, 14, 15
    • Inkl. Ausbildung und Vorbereitung der Prüfung
  • Spitäler, Arztpraxen                                                                         (med. genutzte Räume Raumgruppe 0, 1, 2)
  • Chemie, Laboratorien, Tankanlagen                                                (Ex-Zone 0 bis 2, 20 bis 22)
  • Bahnanlagen
  • Schiffe für gewerbsmässigen Personen und Warentransport
  • Nationalstrasse Kategorie 1 + 2
  • Zivilschutzbauten mit Eigenstromversorgung oder NEMP Schutz

Warum ist die Installationskontrolle so wichtig?

Die Sicherheit und Störungsfreiheit von elektrischen Installationen kann im Laufe der Zeit durch Abnützung, Alterung und unprofessioneller Eingriffe, beeinträchtigt werden. Fehlerhafte Installationen können für Menschen, Tiere und Sachen erhebliche Gefahren aufweisen, welche für den Eigentümer solcher Anlagen unangenehme Folgen nach sich ziehen kann, wie beispielsweise lebensgefährliche Unfälle und Brände.


Wer ist für die elektrischen Installationen verantwortlich?

Seit dem 1. Januar 2002 ist die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) in Kraft. Das bedeutet für Sie, als Eigentümer von elektrischen Installationen, dass Sie nun für deren Sicherheit alleine verantwortlich sind. Niederspannungs-Installationen müssen ein erstes Mal nach der Erstellung und später in periodischen Abständen, einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden.

Was ist eine Kontrollperiode?

Je grösser das Gefahrenpotential der elektrischen Anlage ist, umso kürzer sind die Zeitabstände der periodischen Kontrolle. So müssen beispielsweise Tankstellen alle 3 Jahre, Labor und Betriebsräume Industrie alle 5 Jahre, Landwirtschaft und Gewerbe alle 10 Jahre und Wohngebäude alle 20 Jahre überprüft werden. Die Eigentümer bestehender Anlagen werden durch die Netzbetreiberinnen (EW) rechtzeitig informiert, zu welchem Zeitpunkt eine periodische Sicherheitsüberprüfung fällig ist und die Sicherheit der Installationen, mit dem Sicherheitsnachweis (SiNa) zu belegen ist. Erstprüfungen mit 20jähriger Periode, können direkt vom Installateur ausgeführt werden (Innerbetriebliche Kontrolle). Erstprüfungen, mit 10jähriger Periode oder weniger, müssen zusätzlich von einem unabhängigen Kontrollorgan überprüft werden.

Periodische Sicherheitsprüfungen dürfen nur von unabhängigen Kontrollorganen ausgeführt werden, welche an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen nicht beteiligt waren.


SIS 0148