Eingeschränkte Bewilligungen nach NIV


Bewilligung für Installationsarbeiten:
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder in Stand stellt, braucht eine Installationsbewilligung des Inspektorates.Für den Erwerb einer eingeschränkten Installationsbewilligung bieten wir prüfungsvorbereitende Kurse an.

  • Betriebselektrikerbewilligung nach Art.13 NIV - Prüfungsvorbereitung
  • Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nach Art.14 NIV - Prüfungsvorbereitung
  • Bewilligung für Installationsarbeiten an Photovoltaikanlagen  nach Art.14 NIV - Prüfungsvorbereitung
  • Anschlussbewilligung nach Art.15 NIV- Prüfungsvorbereitung
Ort:
febo
 brandschutz gmb
grabenackerstrasse 15
4142 münchenstein

Anmeldung:
Telefon +41 61 711 89 18
sekretariat@febo-brandschutz.ch