Blitzschutzanlagen für:
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Beherbergungsbetriebe (a und b)
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a = Spitäler, Kliniken und Alters- und Pflegeheime
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b = Hotel
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Industrie und Gewerbe
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Schulhäuser
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Universitäten und Hochschulen
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Chemie, Pharma und Laboratorien
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Wohn- und Geschäftshäuser
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Lagerhallen
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Öffentliche Gebäuden
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Schutzzieldefinitionen und Anforderungen erarbeiten und planen gemäss den geltenden
Normen SNR 464022 "Blitzschutzanlagen und Fundamenterder SNR 464113
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Bestandsaufnahmen bei periodischen Inspektionen von Blitzschutzanlagen alle 3,
5 oder 10 Jahren (Planung gemäss VKF und SNR 464022)
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Mängelbewertungen überprüfen
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Normen Richtlinien überprüfen
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Machbarkeitsanalyse
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Neutraler Begutachter einer bestehender Anlage
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Ausführungsunterstützung für die fachtechnischen Unternehmern
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Damit die geforderten Schutzzieldefinitionen in den Plänen fachgerecht umgesetzt worden
sind (Prüfen von Ausführungsplänen)
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Einhaltung der geltenden Normen für Blitzschutzanlagen (SNR, NIN und der VKF)
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Besprechung bei Abweichungen mit den Fachstellen (Behörden)
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Brandschutzkonzept (Schutzziel Blitzschutzanlage und Potentialausgleich
richtig geplant und umgesetzt)
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Damit die geforderten Schutzzieldefinitionen in den Plänen fachgerecht umgesetzt worden
sind
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Projektoptimierung (Unterstützung Bauherr und Unternehmer)
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Tatkräftige Unterstützung bei den Behördenabnahmen
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Messen von Übergangswiderständen von Blitzschutzanlagen
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Anmelden von Blitzschutzanlagen bei den Behörden
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Abmelden von Blitzschutzanlagen bei den Behörden
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Pflichtenheft für den Sicherheitsbeauftragten (SIBE)
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Vorabnahmen und Endabnahmen mit den zuständigen Fachstellen (Behörden)
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Schlussdokumentation für Bauherrn und Gebäudeversicherung
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Einleiten der Sofortmassnahmen nach Schadenfällen durch Blitzeinschlag
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Periodische Tests der Blitzschutzanlage
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Beurteilung und Prüfung von Eingabeplänen bevor diese bei der Behörde eingereicht
werden
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Brandschutzpläne
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Sprinklerpläne, hydraulische Berechnugen inkl. Vorabklärung gemäss
VKF
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Brandmeldepläne
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Blitzschutzpläne inkl. Konzept
Die
meisten Opfer sterben nicht durch das Feuer selbst, sondern durch giftige Rauchgase. Schon geringe Konzentrationen des Brandrauches können nach kurzer Zeit zur Bewusstlosigkeit führen.