Gemäss Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und Herkunft von Elektrizität (HKNV)
müssen alle Produktionsanlagen durch eine für diesen Fachbereich akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle (Auditorin) beglaubigt werden.
Mit der rechtsgültigen Unterschrift auf der Beglaubigung bestätigt der Auditor, dass er sich persönlich vor Ort von der Existenz und der Funktionstüchtigkeit der Anlage überzeugt hat und dass die Messstrecke korrekt aufgebaut ist.
Unsere Mitarbeiter sind für Sie da, wenn es um Fragen zur Beglaubigung von Photovoltaik-Anlagen geht.
Für eine unverbindliche Offerte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
SIS 0148